Startseite

zurück zur Startseite
Neuwagen & Gebrauchtwagen
Vans & SUVs
Autovermietung
Motorrad
KFZ Ersatzteile & Zubehör
KFZ Service
Oltimer & Sammler-Autos
Caravan & Reisemobil
LKW & Trucks



Anzeige









Anzeige
KFZ-SERVICE

Kein Ärger mit der Werkstatt

Teile nicht ausgetauscht, Schäden nicht sorgfältig repariert, teure Ersatzteile: Wer hatte ihn noch nicht – Ärger mit der Werkstatt. Hier erhalten Sie nachfolgend wichtige Tipps, um Missverständnisse zu vermeiden und eventuell gutes Geld zu sparen.

Bei Reparaturannahme Sie wissen am besten, was an ihrem Auto nicht stimmt. Nicht einer ihrer Freunde oder Verwandten sollte ihr Auto in die Werkstatt bringen, sondern sie selbst. Suchen sie sich eine autorisierte Werkstatt aus, sprich die eine Zulassung der Kfz-Innung hat. Ein entsprechendes Schild hängt meistens am Eingang. Nehmen sie sich Zeit für die Reparaturannahme und besprechen die zu erledigenden Arbeiten mit dem Kfz-Meister am Fahrzeug selbst. So erfahren sie, welche Reparaturen gemacht werden müssen und was für Kosten auf sie zukommen.

Machen sie es schriftlich Bevor Ihr Fahrzeug in die Reparaturbox kommt, sollten sie alle Arbeiten auf einem Reparaturvertrag schriftlich fixieren lassen. Bei umfangreicheren Reparaturen lohnt sich ein Kostenvoranschlag, damit sie keine bösen Überraschungen erleben. Vereinbaren sie, dass bei unerwarteten Kosten oder Reparaturmaßnahmen informiert werden und weitere Absprachen getätigt werden. Hinterlassen sie deshalb ihre Telefonnummer bei der Werkstatt, unter der sie untertags erreichbar sind, damit es zu keinen unliebsamen Verzögerungen kommt. Reparaturen, die vorher nicht schriftlich vereinbart und/oder für die ihre nachträgliche Genehmigung nicht eingeholt wurde, müssen sie nicht bezahlen.

Ihr Fahrzeug ist abholbereit Kontrollieren Sie immer vor Ort anhand der Rechnung und in Beisein des Kfz-Meisters die erledigten Reparaturmaßnahmen. Haben sie bei der Abnahme Zweifel oder stellen sie Ungereimtheiten fest, reklamieren sie sofort. Können die Probleme nicht ausgeräumt werden, vermerken sie dies auf der Rechnung mit Ihrer Unterschrift und unter Vorbehalt. Sie müssen zwar so oder so die Rechnung begleichen, aber damit halten sie etwaige Rückzahlforderungen aufrecht. Verweigern sie die Zahlung, hat die Werkstatt das Recht, ihren Wagen auf Grund der Pfandrechtsbestimmungen nicht herauszugeben. Für Streitigkeiten ist die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk zuständig. Diese Schlichtungsstellen helfen ihnen ohne zusätzlich Kosten, die Unstimmigkeiten fachlich zu klären, sofern sie ihre Beschwerde umgehend nach Bekanntwerden einreichen.

Auto Reparatur Auto Reparatur